Wichtige Informationen zum Tauchen

Tauchärztliches Attest

Gemäss Empfehlung von PADI sollten Taucher bis zum 40. Lebensjahr  das Attest alle 2 Jahre erneuern,  Taucher ab dem 40. Lebensjahr jedes Jahr. Wenn Sie an einem Tauchkurs (jeglicher Art) teilnehmen, ist ein gültiges tauchärztliches Attest Pflicht. Wir weisen darauf hin, dass das Tauchen untersagt werden kann, wenn kein gültiges Attest mitgeführt wird; in diesem Fall besteht kein Recht auf eine Rückerstattung der verlorenen Tauchgänge durch WeDive oder den Schiffs-/Tauchbasisbetreiber.

Tauchkreuzfahrten

Wir empfehlen allen Teilnehmern von Tauchkreuzfahrten eine Mindestanzahl von 50 absolvierten Tauchgängen. Bei einigen Tauchkreuzfahrten ist eine Mindestanzahl sogar vorgeschrieben. Falls weniger als 50 Tauchgänge geloggt sind, muss bei der Buchung darauf hingewiesen werden, damit wir nötige Abklärungen treffen können.

Versicherungen

Es gilt zur beachten, dass unsere Reiseleistungen keine Versicherungen mit einschliessen. Es kann vorkommen, dass weder die Unfallversicherung (UVG), noch die obligatorische Krankenversicherung (KVG) und die Zusatzversicherungen einen ausreichenden Versicherungsschutz bei einem Tauchunfall bieten. Deshalb empfehlen wir, eine spezifische, weltweit anerkannte Tauchunfallversicherung (z.B. DAN, Aquamed) abzuschliessen. Einige Tauchsafarischiffe und Tauchresorts verlangen eine solche Tauchunfallversicherung obligatorisch.

Ebenfalls empfehlen wir den Abschluss einer Annullationskostenversicherung. Unser Partner ist die Allianz, andere Versicherungen sind natürlich ebenfalls möglich. Spezielle Reiseversicherungen, die auch Pandemien abdecken, können abgeschlossen werden. Uns bekannt sind die Allianz, der ERV und die Hanse Merkur, welche diese Zusatzleistungen anbieten.

Weitere Empfehlungen in Bezug auf die Versicherungen:

  • Krankenversicherung mit ausreichendem Versicherungsschutz im Ausland
  • Extra-Rückreisekosten-Versicherung mit Rücktransport (z.B. Mitgliedschaft bei der REGA)
  • Reisegepäckversicherung auch gegen Verlust und Diebstahl (dies ist evtl. bereits von der Hausratversicherung gedeckt)

Ein- und Ausreisebestimmungen

Hier finden Sie tagesaktuelle Informationen zu den geltenden Einreise-, Ausreise-, Zoll- und Transitbestimmungen, Gesundheitsbestimmungen und Länderinformationen.

Nützliche Links

Wir sind stets bemüht, Ihnen die aktuellsten Informationen zum Reiseziel zu geben. Für spezifische Fragen zur Sicherheit oder für gesundheitliche Fragen sind die Informationen der Fachleute des Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), von spezialisierten Tropenärzten oder Versicherungen jedoch ausführlicher und aktueller.

EDA: www.eda.admin.ch 
Healthy Travel: www.healthytravel.ch 
Schweizerisches Tropen- und Public Health-Institut: www.swisstph.ch
Tauchunfallversicherung DAN: www.daneurope.org
Tauchunfallversicherung Aquamed: www.aqua-med.eu
Rettungsdienst REGA: www.rega.ch
Unfallversicherung SUVA: www.suva.ch

Unfallversicherung (UVG) – Tauchunfälle

Ein Tauchunfall ist nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) nicht immer ein Unfall. In den Versicherungsbedingungen können Begriffe wie «äusserer Faktor» oder «programmwidriger Bewegungsablauf» vorkommen, die im Einzelfall über eine Unfalldeckung entscheiden können. So kann es vorkommen, dass weder die Unfallversicherung (UVG) noch die obligatorische Krankenversicherung (KVG) und die Zusatzversicherungen einen ausreichenden Versicherungsschutz bei einem Tauchunfall bieten. Aus diesen Gründen können bei einem Tauchunfall erhebliche Mehrkosten auf den Verunfallten zukommen. Insbesondere die Kostengutsprachen für einen Rücktransport sind in der Regel unzureichend.

Für detaillierte Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Unfallversicherung bzw. an Ihre Krankenkasse, um die Abdeckung abzuklären.

Hier zwei Links zum Thema «Deckung bei Tauchunfällen»:

Ktipp
FTU (Fachstelle für Tauchunfallverhütung)

Ein- und Ausreisebestimmungen

Alle Reiseteilnehmer/innen sind für Ihre Unterlagen (gültiger Reisepass, ID, Einholung eines allfälligen Visums, notwendige Impfungen) selber verantwortlich. Die von uns zur Verfügung gestellten Angaben können jederzeit Ändern und sind ausschliesslich für Schweizerbürger/innen. Aktuelle Angaben erhalten Sie beim Eidgenössischem Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA (www.eda.admin.ch, Hotline 0800 247 365, Mobile-App «Travel Admin»). Andere Nationalitäten erkunden sich bitte bei Ihrer Botschaft.

Covid19

Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zu den normalen Einreisebestimmungen spezielle Covid19-Einreisebestimmungen gelten können.

Indonesien

Schweizer, Deutsche und Österreichische Staatsbürger benötigen für die Einreise in Indonesien einen Reisepass, der mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum aus Indonesien hinaus gültig ist, sowie ein gültiges Rück- bzw. Weiterflugticket. Für Ein- und Ausreisen über folgenden Flughäfen (bei Aufenthalte bis maximal 30 Tagen) wird KEIN Visum benötigt:

Jakarta, Surabaya, Denpasar (Bali), Balikpapan, Yogyakarta, Manado, Makassar, Mataram (Lombok), Ambon, Tarakan, Padang, Pekanbaru, Palembang, Surakarta, Semarang, Medan, Batam, Bandung, Aceh, Kupang, Belitung, Sibolga, Biak, Sabang, Merauke, Tembaga Pura, Pontianak

Sollten Sie über einen anderen Flughafen Ein- oder Ausreisen, so wird weiterhin eine Gebühr von US$ 35.00 pro Person für ein Touristen-Visum (maximal 30 Tage gültig) fällig. Diese muss bei der Einreise bezahlt werden. Für längere Aufenthalte von mehr als 30 Tagen ist das Visum bei der Indonesischen Botschaft in Bern oder Deutschland einzuholen. Akzeptiert werden bei der Einreise nur saubere, ungeknickte Banknoten neueren Datums.

Zusätzliche Bestimmungen für Ost-Timor:

Bei Ankunft in Dili, Internationaler Flughafen Comoro Airport, wird ein Einreisesichtvermerk ausgestellt. Die Gültigkeit des Sichtvermerkes beträgt 1 Monat, die Gebühr beträgt ca. USD 30.

Malaysien

Schweizerbürger benötigen für diese Reise einen Reisepass, der mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist sowie ein gültiges Rück- bzw. Weiterflugticket. Das Touristenvisum für max. 3 Monate (im Bundesstaat Sarawak, West-Borneo, bis max. 1 Monat) wird bei der Einreise kostenlos ausgestellt. Bei der Ausreise wird eine Gebühr erhoben. Für Internationale Flüge beträgt diese ca. MYR 45.00 und für Inlandflüge ca. MYR 6.00

Philippinen

Schweizerbürger benötigen für diese Reise einen Reisepass, der mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist sowie ein gültiges Rück- bzw. Weiterflugticket. Bei einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen ist ein Visum erforderlich, welches bei der Philippinischen Botschaft beantragt werden kann.

Thailand

Schweizerbürger benötigen für diese Reise einen Reisepass, der mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist sowie ein gültiges Rück- bzw. Weiterflugticket. Das Touristenvisum für max. 30 Tage wird bei der Einreise kostenlos erteilt.

Es können weitere Einreisevorschriften z.B. im Bezug auf Gelbfieberimpfung vorgeschrieben werden. Weitere Details finden Sie unter der Rubrik Gesundheitsbestimmungen.

Covid19

Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zu den normalen Einreisebestimmungen spezielle Covid19-Einreisebestimmungen gelten können.

Ägypten

Schweizerbürger benötigen für diese Reise einen Reisepass, der mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist sowie ein gültiges Rück- bzw. Weiterflugticket. Das Touristenvisum ist bei Einreise für ca. USD 25.00 erhältlich. Des Weiteren ist zu beachten, dass der Pass keine Eintragungen (Stempel) von Israel beinhalten darf. Neu wird bei der Einreise am Flughafen Marsa Alam eine Passkopie verlangt. Wir bitten alle Gäste eine Passkopie im Handgepäck mitzuführen. Teilnehmern einer Tauchkreuzfahrt empfehlen wir 2 Passkopien mitzuführen (eine für die Einreise und eine für das Schiff). Bei Einreise aus einem Gelbfieberrisikoland (z.B. Sudan) muss eine Gelbfieberimpfung vorgelegt werden können.

Kenia

Schweizerbürger benötigen für diese Reise einen Reisepass, der mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist sowie ein gültiges Rück- bzw. Weiterflugticket. Der Pass muss mindestens 3 leere Seiten aufweisen können. Für Automiete wird ein Internationaler Fahrausweis empfohlen. Des weiteren wird für Kenia ein eVisa (http://evisa.go.ke/single-entry-visa.html) benötigt, welches online für ca. USD 59.00 beantragt werden muss. Die Bestätigung des eVisa muss ausgedruckt und bei der Einreise in Kenia in Papierform vorgelegt werden. Kinder in Begleitung der Eltern, welche zum Zeitpunkt der Einreise in Kenia nicht älter als 16 Jahre sind, benötigen kein e-Visa. Bei Einreise aus einem Gelbfieberrisikoland (z.B. Tansania) muss eine Gelbfieberimpfung vorgelegt werden können.

Mosambik

Schweizerbürger benötigen für diese Reise einen Reisepass, der mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist sowie ein gültiges Rück- bzw. Weiterflugticket. Der Pass muss mindestens 3 leere Seiten aufweisen können. Für Automiete wird ein Internationaler Fahrausweis empfohlen. Das Visum für Mosambik kann bei Einreise für ca. USD 50.00 oder vor Abreise für ca. CHF 110.00 bei der Botschaft in Genf beantragt werden (max. 30 Tage gültig). In Mosambik besteht Ausweispflicht. Tragen Sie Ihren Originalpass immer bei sich, damit Sie sich bei den häufigen Polizeikontrollen ausweisen können. Der Impfausweis aller Reisenden Personen muss mitgeführt werden. Bei Einreise aus einem Gelbfieberrisikoland (z.B. Tanzania) muss eine Gelbfieberimpfung vorgelegt werden können.

Oman

Schweizer Bürger benötigen einen Reisepass, der mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist sowie ein gültiges Rück- bzw. Weiterflugticket. Der Reisepass muss mindestens 1 leere Seite enthalten. Das Touristenvisum ist entweder bei Einreise (es ist mit längerer Wartezeit zu rechnen) oder im Voraus unter https://evisa.rop.gov.om erhältlich. Für 10 Tage kostet dieses ca. OMR 5.00 und für 30 Tage ca. OMR 20.00 (Achtung das Visum ist ab Ausstellungsdatum max. 30 Tage lang gültig. Beantragen Sie dieses also erst kurz vor Ihrer Reise.)

Südafrika

Schweizerbürger benötigen für diese Reise einen Reisepass, der mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist sowie ein gültiges Rück- bzw. Weiterflugticket. Der Pass muss mindestens 2 leere Seiten aufweisen können. Für Automiete wird ein Internationaler Fahrausweis empfohlen. Für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in Südafrika ist kein Visum erforderlich. Bei Einreise mit Kindern werden seit November 2019 keine speziellen Dokumente mehr verlangt. Der Impfausweis aller Reisenden Personen muss mitgeführt werden. Bei Einreise aus einem Gelbfieberrisikoland (z.B. Tansania) muss eine Gelbfieberimpfung vorgelegt werden können.

Sudan

Schweizerbürger benötigen für diese Reise einen Reisepass, der mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist sowie ein gültiges Rück- bzw. Weiterflugticket. Benötigt wird auch ein obligatorisches Einreisevisum für Sudan (für Touren mit start/ende in Ägypten, wird auch ein Ägyptisches Einreisevisum verlangt -> siehe Einreisebestimmungen Ägypten).

 Wir möchten auf einige wichtige Punkte bei der Einreise hinweisen:

  • Der Besitz einer Tauchunfallversicherung ist obligatorisch.
  • Der Pass darf keine Eintragungen (Stempel) von Israel beinhalten.
  • Das Sudan Visum wird vom Schiff vorgängig beantragt. Sie erhalten dieses vor Ort zusammen mit dem Ägypten Visum (falls nötig).
  • Das Sudan Visum muss in bar in USD bezahlt werden (nur neue, ungeknickte Noten werden akzeptiert).
  • Mindestens 5 leere Seiten im Pass, 2 Seiten für Ägypten Visum (falls nötig) & 3 Seiten für Sudan Visum.
  • Fotografieren und Filmen an Land ist verboten (Unterwasseraufnahmen je nachdem welche Tour Sie gebucht haben erlaubt). Für Landaufnahmen müssen sie in Besitz einer schriftlichen Genehmigung des Ministry of Tourism and National Heritage von Sudan sein (diese muss selber beantragt werden).
  • Bitte verzichten Sie bei der Einreise auf die Mitnahme von Zeitschriften (auch Zeitungen). Wenn auch nur ansatzweise nackte Haut zu sehen ist, kann es zu grosses Probleme führen.
  • In der Öffentlichkeit darf kein Alkohol zu sich genommen werden. Für Touren ab/retour Ägypten kann Bier & Wein auf dem Schiff käuflich erworben werden oder Sie können selber Alkohol mitbringen. Für Touren ab/retour Port Sudan ist die Einfuhr von Alkohol strengstens verboten.
  • Im Sudan gilt das Territorium südlich des 15. Breitengrades als Gelbfieberrisikogebiet. Es wird allen Reisen eine Gelbfieberimpfung empfohlen. Wenn sie vom Sudan her nach Ägypten reisen ist ein Impfnachweis  zwingend vorzuweisen, unabhängig davon, in welchem Gebiet sie sich im Sudan aufgehalten haben.

Tansania

Schweizerbürger benötigen für diese Reise einen Reisepass, der mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist sowie ein gültiges Rück- bzw. Weiterflugticket. Der Pass muss mindestens 3 leere Seiten aufweisen können. Für Automiete wird ein Internationaler Fahrausweis empfohlen. Das neue E-Visum kann unter https://eservices.immigration.go.tz/visa/ für ca. CHF 70.00 beantragt werden. Bitte benutzen Sie ausschliesslich diesen Link, und keinen eines Visabeschaffungsservices. Das Visum muss allerspätestens 2 Wochen vor Einreisedatum online beantragt sein. Als Alternative gibt es nach wie vor die Möglichkeit, das Visum vor Ort bei Einreise zu beantragen. Das ist allerdings eine zeitaufwändige Angelegenheit und kann mit mehreren Stunden Wartezeit verbunden sein. Bezahlung erfolgt dann vor Ort mit Kreditkarte. Tansania gilt als Gelbfieberrisikoland und daher ist eine Gelbfieberimpfung empfohlen (muss an gewissen Flughäfen vorgelegt werden können).

Es können weitere Einreisevorschriften z.B. im Bezug auf Gelbfieberimpfung vorgeschrieben werden. Weitere Details finden Sie unter der Rubrik Gesundheitsbestimmungen.

Covid19

Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zu den normalen Einreisebestimmungen spezielle Covid19-Einreisebestimmungen gelten können.

Malediven

Schweizerbürger benötigen für diese Reise einen Reisepass, der mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist sowie ein gültiges Rück- bzw. Weiterflugticket. Das Touristenvisum für max. 30 Tage wird bei der Einreise kostenlos ausgestellt. Die Einfuhr von Alkohol (auch Duty Free), Schweinefleisch, pornografischen Erzeugnissen, Waffen und Drogen ist strengstens untersagt und wird auch kontrolliert. Alkohol kann weder am Flughafen Male noch in irgendwelchen Shops auf der Hauptinsel bezogen werden. Einzig die Hotelinseln und Kreuzfahrtschiffe haben die Erlaubnis, Alkohol auszuschenken. Es ist verboten uniformierte Personen, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Staatsgebäude, Brücken usw.) zu fotografieren. Auch das Fotografieren von Demonstrationen und Protestaktionen ist nicht erlaubt.

Seychellen

Schweizerbürger benötigen für diese Reise einen Reisepass, der mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist sowie ein gültiges Rück- bzw. Weiterflugticket. Bei der Einreise wird ein bis zu 4 Wochen gültiger Besucherpass (Visitor’s Permit) ausgestellt.

Sri Lanka

Schweizerbürger benötigen für diese Reise einen Reisepass, der mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist sowie ein gültiges Rück- bzw. Weiterflugticket. Ein gebührenpflichtiges Visum für Sri Lanka ist notwendig und gültig für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen. Das Visum muss vor der Reise als „Electronic Travel Authorization“ (ETA) online für ca. CHF 30.00 unter www.eta.gov.lk beantragt werden. Bei der Ausreise ist eine Flughafensteuer von ca. LKR 1.500.00 zu bezahlen. Diese kann ausschliesslich in der Landeswährung bezahlt werden. Diese Steuer kann bei einigen Fluggesellschaften im Flugticketpreis bereits inklusive sein (dies erfahren Sie beim Check-In vor Ort).

Es können weitere Einreisevorschriften z.B. im Bezug auf Gelbfieberimpfung vorgeschrieben werden. Weitere Details finden Sie unter der Rubrik Gesundheitsbestimmungen.

Covid19

Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zu den normalen Einreisebestimmungen spezielle Covid19-Einreisebestimmungen gelten können.

Italien

Schweizerbürger benötigen für einen Aufenthalt von max. 3 Monaten eine Identitätskarte (ID) oder einen Reisepass, der min. 1 Tag über das Rückreisedatum hinaus gültig ist.

Malta

Schweizerbürger benötigen für einen Aufenthalt von max. 3 Monaten eine Identitätskarte (ID) oder einen Reisepass, der mind. 1 Tag über das Rückreisedatum hinaus gültig ist.

Portugal

Schweizerbürger benötigen für einen Aufenthalt von max. 3 Monaten eine Identitätskarte (ID) oder einen Reisepass, der mind. 1 Tag über das Rückreisedatum hinaus gültig ist.

Spanien

Schweizerbürger benötigen für einen Aufenthalt von max. 3 Monaten eine Identitätakarte (ID) oder einen Reisepass, der mind. 1 Tag über das Rückreisedatum hinaus gültig ist.

Es können weitere Einreisevorschriften z.B. im Bezug auf Gelbfieberimpfung vorgeschrieben werden. Weitere Details finden Sie unter der Rubrik Gesundheitsbestimmungen.

Covid19

Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zu den normalen Einreisebestimmungen spezielle Covid19-Einreisebestimmungen gelten können.

Bahamas

Schweizerbürger benötigen für einen Aufenthalt von max. 3 Monaten einen Reisepass, der mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist sowie ein gültiges Rück- bzw. Weiterflugticket. Bei der Ausreise wird eine Gebühr von ca. USD 18.00 erhoben.

Belize

Schweizerbürger benötigen für diese Reise einen Reisepass, der mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist sowie ein gültiges Rück- bzw. Weiterflugticket. Bei einem Aufenthalt von max. 30 Tagen wird kein Visum benötigt. Verlängerung des Aufenthaltes ist möglich, bitte kontaktieren Sie hierzu die Botschaft in Bern. Bei der Ausreise wird eine Gebühr von ca. BZD 100.00 erhoben.

Bonaire

Schweizerbürger benötigen für diese Reise einen Reisepass, der mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist sowie ein gültiges Rück- bzw. Weiterflugticket. Bei einem Aufenthalt von max. 30 Tagen wird kein Visum benötigt. Bei der Ausreise wird eine Gebühr von ca. USD 35.00 verlangt. Die Gebühr kann nur in bar am Flughafen bezahlt werden.

Curacao

Schweizerbürger benötigen für einen Aufenthalt von max. 3 Monaten einen Reisepass, der mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist, eine Einwanderungskarte und ein gültiges Rück- bzw. Weiterflugticket. Die obligatorische Einwanderungskarte ist ausschliesslich online unter https://dicardcuracao.com verfügbar. Diese muss vor Abreise beantragt werden. Bei der Ausreise wird eine Gebühr von ca. USD 35.00 verlangt. Die Gebühr kann nur in bar am Flughafen bezahlt werden.

Cayman Islands

Schweizerbürger benötigen für diese Reise einen Reisepass, der mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist sowie ein gültiges Rück- bzw. Weiterflugticket.

Dominikanische Republik

Schweizerbürger benötigen für die Reise in die Dominikanische Republik (dazu gehören auch die Silver Banks) einen Reisepass, der mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist sowie ein gültiges Rück- bzw. Weiterflugticket. Eine Touristengebühr wird bei der Einreise für ca. US$ 10.00 pro Person direkt ausgestellt und ist für einen Aufenthalt von maximal 60 Tagen gültig. Bei der Ausreise ist eine Flughafensteuer von ca. US$ 20.00 zu bezahlen. Die Ein- und Ausreisegebühr kann bei einigen Fluggesellschaften im Flugticketpreis bereits inklusive sein (dies erfahren Sie beim Check-In vor Ort).

Ehem. Niederländische Antillen

Schweizerbürger benötigen für einen Aufenthalt von max. 3 Monaten einen Reisepass, der mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist sowie ein gültiges Rück- bzw. Weiterflugticket. Ausserdem muss man im Besitz von genügend Geldmitteln sein. Bei der Ausreise aus St. Eustatius und Saba wird eine Gebühr von ca. USD 15.00 erhoben. Bei der Ausreise von allen anderen Destinationen beträgt diese ca. USD 35.00. Die Gebühr kann nur in bar am Flughafen bezahlt werden. Ausführen von Sand, Muscheln oder Pflanzen ist strengstens verboten. Das Gepäck wird bei der Ausreise genaustes kontrolliert.

Tobago

Schweizerbürger benötigen für diese Reise einen Reisepass, der mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist sowie ein gültiges Rück- bzw. Weiterflugticket.

Turks & Caicos

Schweizerbürger benötigen für einen Aufenthalt von max. 30 Tagen einen Reisepass, der mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist sowie ein gültiges Rück- bzw. Weiterflugticket. Bei der Ausreise ist eine Flughafensteuer von ca. US$ 23.00 zu bezahle. Diese Steuer kann bei einigen Fluggesellschaften im Flugticketpreis bereits inklusive sein.

Erfolgt die An- oder Rückreise via die USA (auch bei Transitaufenthalten) gelten zusätzlich die Einreisebestimmungen der USA.

Es können weitere Einreisevorschriften z.B. im Bezug auf Gelbfieberimpfung vorgeschrieben werden. Weitere Details finden Sie unter der Rubrik Gesundheitsbestimmungen.

Covid19

Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zu den normalen Einreisebestimmungen spezielle Covid19-Einreisebestimmungen gelten können.

Costa Rica / Cocos

Schweizerbürger benötigen für diese Reise einen Reisepass, der mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist sowie ein gültiges Rück- bzw. Weiterflugticket. Für internationale Flüge wird eine Gebühr von ca. USD 26.00 erhoben, diese könne bereits im Flugticket inklusive sein.

Ecuador / Galapagos Inseln

Schweizerbürger benötigen für die Reise nach Ecuador (dazu gehören auch die Galapagos Inseln) einen Reisepass, der mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist sowie ein gültiges Rück- bzw. Weiterflugticket. Jeder Reisende muss bei der Ankunft auf den Galapagos Inseln den Eintritt für den Nationalpark (USD 100.00) und örtliche Steuern (USD 12.00) in bar entrichten. Für Internationale Flüge wird bei der Ausreise aus Guayaquil ca. USD 27.00 erhoben und bei allen anderen Flughäfen ca. USD 41.00 pro Person.

Mexiko

Schweizerbürger benötigen für die Reise nach Mexiko (Baja California, Yucatan & Socorro Islands) einen Reisepass, der mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist sowie ein gültiges Rück- bzw. Weiterflugticket. Für Internationale Flüge wird bei der Ausreise eine Gebühr von ca. USD 18.00 bis USD 29.00 (je nach Flughafen) erhoben. Diese ist in bar zu bezahlen.

Panama / Malpelo

Schweizerbürger benötigen für die Reise nach Panama (gilt auch für Malpelo) einen Reisepass, der mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist sowie ein gültiges Rück- bzw. Weiterflugticket. Für internationale Flüge ab Panama wird eine Ausreisegebühr von ca. USD 40.00 erhoben und bei Ausreise aus Costa Rica eine Ausreisegebühr von ca. USD 26.00.

Erfolgt die An- oder Rückreise via die USA (auch bei Transitaufenthalten) gelten zusätzlich die Einreisebestimmungen der USA.

Es können weitere Einreisevorschriften z.B. im Bezug auf Gelbfieberimpfung vorgeschrieben werden. Weitere Details finden Sie unter der Rubrik Gesundheitsbestimmungen.

Covid19

Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zu den normalen Einreisebestimmungen spezielle Covid19-Einreisebestimmungen gelten können.

Australien

Schweizerbürger benötigen für die Einreise in Australien (dazu gehört auch Christmas Island) einen Reisepass, dieser muss während des Aufenthalts gültig sein. Für die Auto- oder Campermiete wird ein internationaler Fahrausweis benötigt. Für einen Aufenthalt von maximal 3 Monaten benötigt man ein Touristenvisum, welches wir gerne gegen eine Gebühr für Sie ausstellen (wir benötigen dazu eine Kopie ihres Reisepasses). Für einen Aufenthalt ab 3 Monaten müssen Sie das Visum selber via http://www.aits-australia.ch beantragen (kostenpflichtig).

Christmas Island – Einreise via Indonesien

Sollten Sie direkt, ohne Übernachtungen und ohne den Flughafen zu verlassen von Jakarta nach Christmas Island oder v.v. reisen, so sind Sie Transit-Passagier und es gelten keine speziellen Einreisebestimmungen für Indonesien. Sollten Sie den Flughafen verlassen, eine Übernachtung in Jakarta einplanen oder eine weiterreise in Indonesien planen, so müssen zusätzlich die Einreisebestimmungen von Indonesien beachtet werden.

Fiji

Schweizerbürger benötigen für diese Reise einen Reisepass, der mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist sowie ein gültiges Rück- bzw. Weiterflugticket. Bei einem Aufenthalt von max. 30 Tagen wird kein Visum benötigt. Verlängerung des Aufenthaltes ist möglich, bitte kontaktieren Sie hierzu die Botschaft in Bern.

Mikronesien (Palau, Yap, Truk)

Schweizerbürger benötigen für diese Reise einen Reisepass, der mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist sowie ein gültiges Rück- bzw. Weiterflugticket. Falls die An- oder Abreise via Guam erfolgt, gelten zusätzlich die Einreisebestimmungen der USA. Bei der Ausreise aus Palau wird eine Umweltschutzgebühr von ca. USD 100.00 verlangt. Bei der Ausreise aus Truk beträgt die Ausreisegebühr ca. USD 15.00. Die Ausreisegebühren können bei einigen Fluggesellschaften im Flugticketpreis bereits inklusive sein (dies erfahren Sie beim Check-In vor Ort).

Papua Neuguinea

Schweizerbürger benötigen für diese Reise einen Reisepass, der mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum gültig ist sowie ein gültiges Rück- bzw. Weiterflugticket. Zudem müssen Sie ein Passfoto mitnehmen, welches den Einreisebehörden abgegeben werden muss. Das kostenlose Touristenvisum für max. 60 Tage kann ausschliesslich als E-Visa unter https://evisa.ica.gov.pg/evisa/account/Apply beantragt werden. Für Internationale Flüge wird bei der Ausreise eine Gebühr von ca. PGK 30 erhoben. Diese Gebühr ist in Landeswährung in bar zu bezahlen.

Polynesien

Schweizerbürger benötigen für diese Reise einen Reisepass, der mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist sowie ein gültiges Rück- bzw. Weiterflugticket. Personen, welche innerhalb der letzten 6 Tage vor ihrem Aufenthalt in Französisch Polynesien in einem Land in Südamerika oder Afrika (südlich der Sahara) waren, müssen bei Einreise zwingend eine Gelbfieberimpfung vorweisen können.

Salomonen

Schweizerbürger benötigen für diese Reise einen Reisepass, der mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist sowie ein gültiges Rück- bzw. Weiterflugticket. Das Touristenvisum für einen Aufenthalt von max. 3 Monaten wird bei der Einreise kostenlos ausgestellt. Bei der Ausreise wird eine Gebühr von ca. SBD 40.00 erhoben. Diese kann nur in bar in Landeswährung am Flughafen Honiara bezahlt werden.

Erfolgt die An- oder Rückreise via die USA (auch bei Transitaufenthalten) gelten zusätzlich die Einreisebestimmungen der USA.

Erfolgt die An- oder Rückreise via Australien (auch bei Transitaufenthalten) gelten zusätzlich die Einreisebestimmungen von Australien.

Es können weitere Einreisevorschriften z.B. im Bezug auf Gelbfieberimpfung vorgeschrieben werden. Weitere Details finden Sie unter der Rubrik Gesundheitsbestimmungen.

Covid19

Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zu den normalen Einreisebestimmungen spezielle Covid19-Einreisebestimmungen gelten können.

Argentinien

Schweizerbürger benötigen für diese Reise einen Reisepass, der mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist sowie ein gültiges Rück- bzw. Weiterflugticket. Bis zu 90 Tagen Aufenthalt wird kein Visum benötigt.

Spitsbergen

Spitsbergen ist NICHT Bestandteil des Schengen-Raumes. Schweizerbürger benötigen für die Einreise einen gültigen Reisepass, der mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist sowie ein gültiges Rück- oder Weiterflugticket.

Es können weitere Einreisevorschriften z.B. im Bezug auf Gelbfieberimpfung vorgeschrieben werden. Weitere Details finden Sie unter der Rubrik Gesundheitsbestimmungen.

Covid19

Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zu den normalen Einreisebestimmungen spezielle Covid19-Einreisebestimmungen gelten können.

USA

Für einen Transit- oder Ferienaufenthalt in den USA von maximal 90 Tagen benötigen Schweizerbürger folgende Formalitäten:

Per 22.01.2016 trat das neue „VWP Programm“ (Visa Waiver Program) in Kraft, zu welchem auch die Schweiz gehört. Für Schweizerbürger ändern sich die Einreisebestimmungen für die USA grundsätzlich nicht, jedoch wurden einige Bestimmungen verschärft.

Am 01.11.2010 trat das „Secure Flight Programm“ in Kraft. Bei Flügen von/nach USA müssen auf allen Flug-strecken die persönlichen Daten eingetragen werden, ansonsten können die Flugtickets nicht ausgesellt werden. Bitte senden Sie uns bei Buchung eine Kopie Ihres Reisepasses!

Per 01.04.2016 sind Reisen in die USA ausschliesslich mit einem Biometrischen Pass, welcher nach dem 01. März 2010 ausgestellt wurde, möglich. Zudem muss der Pass mind. 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig sein. Generell müssen Schweizerbürger kein Visum beantragen (Ausnahmen siehe unten).

Ist kein Visum nötig, müssen Ihre Daten bis spätestens 72h vor Abflug online im ESTA (Electronic System for Travel Authorization) registriert sein. Das ESTA kostet USD 14.00 pro Person, zahlbar online mit Kredit-karte. Ist die Einreisegenehmigung einmal erteilt, bleibt sie zwei Jahre gültig, es sei denn, der Reisepass läuft vorher ab. Auch die Gebühr in Höhe von USD 14.00 ist nur einmal alle zwei Jahre fällig und nicht bei jeder Einreise in die USA. Das ESTA können Sie unter folgendem Link ausfüllen: www.cbp.gov/esta

Ausnahmen (es muss zwingend ein Visum beantragt werden):
– wenn Sie länger als 90 Tage in den USA verbringen.
– wenn Sie seit dem 1. März 2011 den Iran, Irak, Sudan oder Syrien besucht haben.
– wenn Sie über eine iranische, irakische, sudanesische oder syrische Staatsangehörigkeit verfügen.
Das Visum muss persönlich auf der Botschaft beantragt werden.
Kontakt US Botschaft:
Sulgeneckstrasse 19, 3007 Bern, Tel.: 031 357 70 11, Visa-Hotline: 0900 87 84 72, bern.usembassy.gov
Bürger anderer Nationalitäten erkundigen sich bitte umgehend bei der Botschaft nach den entsprechend gültigen Einreisebestimmungen. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte ebenfalls direkt an die Botschaft.

ESTA-Waver: 

benötigt wird, müssen spätestens 72h vor Abflug die persönlichen Daten online im ESTA (Electronic System for Travel Authorization) registriert sein. Das ESTA kostet USD 14.00 pro Person, zahlbar online mit Kreditkarte.

Ist die Einreisegenehmigung einmal erteilt, bleibt sie zwei Jahre gültig, es sei denn, der Reisepass läuft vorher ab. Auch die Gebühr in Höhe von USD 14.00 ist nur einmal alle zwei Jahre fällig und nicht bei jeder Einreise in die USA. Das ESTA können Sie unter folgendem Link ausfüllen: www.cbp.gov/esta

Secure Flight Programm:

Am 01.11.2010 trat das neue „Secure Flight Programm“ in Kraft. Bei Flügen von/nach USA müssen auf allen Flugstrecken die persönlichen Daten eingetragen werden, ansonsten können die Flugtickets nicht ausgesellt werden. Bitte senden Sie uns bei Buchung eine Kopie Ihres Reisepasses!

Schweizer Pass 03:

Pass muss mind. 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig sein. Kein Visum nötig, falls der Pass03 vor dem 26.10.2006 ausgestellt wurde. Falls der Pass03 nach dem 26.10.2006 ausgestellt wurde, wird ein Visum benötigt. Das Visum muss persönlich auf der Botschaft beantragt werden.

Biometrischer Pass:

Pass muss mind. 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig sein, kein Visum nötig.

Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte direkt an die Botschaft:

(Tel.: 031 357 70 11 / Visa-Hotline: 0900 87 84 72 / www.bern.usembassy.gov).

Es können weitere Einreisevorschriften z.B. im Bezug auf Gelbfieberimpfung vorgeschrieben werden. Weitere Details finden Sie unter der Rubrik Gesundheitsbestimmungen.

Gesundheitsbestimmungen

Bei der Einreise aus Europa können Impfungen vorgeschrieben werden. Tetanus, Polio, Hepatitis A und B Impfungen sind immer sehr empfehlenswert. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Arzt oder unter www.healthytravel.ch.

Gelbfieber

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Gelbfieber in einigen Ländern und Regionen (v.a. Afrika, Südamerika) noch weit verbreitet ist. Sollte auch nur ein Teil dieses Landes oder eine Region vom Gelbfieber befallen sein, so gilt dennoch das ganze Land als Gelbfieber-Risikogebiet. Reisen Sie von einem dieser Risikoländer in ein anderes, so kann bei der Einreise eine Gelbfieberimpfung vorgeschrieben werden. Sollten Sie im aktuellen Reisepass ein Stempel eines Risikolandes haben, so kann ebenfalls eine Gelbfieberimpfung vorgeschrieben werden (die Einreise- / Ausreisestempel in den Reisepässen sind teilweise schlecht zu lesen und es könnte es zu Missverständnissen kommen). Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Arzt oder unter http://www.safetravel.ch/.

Malaria

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Malaria in einigen Ländern und Regionen (v.a. Afrika, Asien und Südamerika) noch weit verbreitet ist. Malaria wird von den Weibchen der Anophelesmücke überwiegend nach Einbruch der Dunkelheit übertragen. Ab Sonnenuntergang können Insektenmittel, lange Kleider und Mückennetze vor Mückenstichen schützen. Wir machen Sie darauf Aufmerksam, dass einige Malariaprophylaxen starke Nebenwirkungen hervorrufen was das Tauchen beeinträchtigen oder sogar unmöglich machen kann. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Arzt oder unter http://www.safetravel.ch/

Zika-Virus

Der Zika-Virus ist eine durch tagaktive Mücken übertragene Krankheit die in zahlreichen tropischen und subtropischen Gebieten verbreitet sind. Schwangeren wird ausdrücklich davon abgeraten in Zika-Virus-Gebiete zu reisen. Eine Infektion während der Schwangerschaft kann beim Ungeborenen zu schweren Schäden des Gehirns und Nervensystems führen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Arzt oder unter http://www.safetravel.ch/

Dengue-Fieber

Dengue-Fieber ist eine durch tagaktive Mücken übertragene Krankheit die vor allem in Teilen Asiens, den Pazifischen-Inseln, Zentral- und Südamerika, der Karibik und in Afrika vorkommt. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Arzt oder unter http://www.safetravel.ch/

Trinkwasser

Leitungswasser ist nicht immer Trinkwasser. Wir empfehlen daher ausschliesslich in Flaschen abgefülltes Mineralwasser, filtriertes und abgekochtes Wasser zu trinken. Vorsicht auch bei Eiswürfeln, da diese meist aus gefrorenem Leitungswasser bestehen und bei rohem Obst/Gemüse, da dieses oft mit Leitungswasser abgewaschen wurde. Zum Zähneputzen kann Leitungswasser zwar benützt werden (oft sehr stark gechlort), wer jedoch sichergehen will, nimmt ebenfalls Mineralwasser.

    Anfrage: Unverbindliches Angebot