Allgemeine Geschäftsbedingungen WeDive Travel AG

Wir möchten, dass Sie schöne und erholsame Ferien verbringen und bemühen uns, Sie vollumfänglich zufriedenzustellen. Eine wesentliche Voraussetzung hierfür sind klare und übersichtliche Geschäftsbedingungen, die Sie unbedingt durchlesen sollten. Diese sind Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages.

1. Was diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und WeDive Travel AG (nachfolgend WeDive genannt) für von WeDive veranstaltete Reisearrangements oder andere von WeDive im eigenen Namen angebotenen Leistungen.

1.2 Auf folgenden Reisen und Dienstleistungen finden diese AGB‘s nicht Anwendung: Bei allen von WeDive vermittelten «Nur-Flug-Arrangements» und Einzelleistungen gelten die Allgemeinen Vertrags- und Transportbedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften und Dienstleistungsunternehmen.

Werden Ihnen durch Ihre Buchungsstelle Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen vermittelt, schliessen Sie den Vertrag mit diesen Unternehmen ab, und es gelten deren eigene Vertragsbedingungen. In diesen Fällen ist WeDive nicht Ihre Vertragspartei.

2. Anmeldung/Wie der Vertrag zwischen Ihnen und WeDive abgeschlossen wird
2.1 Der Vertrag zwischen Ihnen und WeDive kommt mit der vorbehaltlosen Bestätigung Ihrer schriftlichen oder mündlichen Anmeldung durch Sie selbst oder Ihrer Buchungsstelle zustande. WeDive kann eine schriftliche Anmeldung verlangen. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen AGB’s) für Sie und WeDive wirksam.

2.2 Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so steht sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises sowie Teilnahmebedingungen und Mitwirkungspflichten) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein. Die buchende Person orientiert die weiteren Reiseteilnehmer über sämtliche Verpflichtungen, die sich aus der gebuchten Reise als Teilnehmer ergeben.

2.3 Namensangaben
Sie sind verpflichtet, anlässlich der Buchung Ihren Namen und die Namen der Mitreisenden wie in den für die Reise verwendeten Personaldokumenten (Pass usw.) anzugeben. Stimmen die Namen auf den Reisedokumenten, insbesondere auf dem Flugschein nicht mit den Namen auf dem Personaldokument überein, kann Ihnen die Reiseleistung, z.B. durch die Fluggesellschaft, verweigert werden, oder es entstehen Kosten für die Neuausstellung des Tickets. In diesem Falle werden nicht bezogene Leistungen nicht rückvergütet.

2.4 WeDive-Prospekte und die Ausschreibungen auf der Webseite sind keine verbindlichen Angebote.

2.5 Teilnahmebedingungen und Mitwirkungspflichten
An Tauchgängen können nur Personen mit dem entsprechenden Tauchbrevet und einem gültigen ärztlichen Zeugnis „Tauglichkeit für Sporttauchen“ teilnehmen. Diese Dokumente und das Logbuch sind der Tauchbasis resp. Tauchkreuzfahrtenschiff vorzulegen. Für Anfängerkurse benötigen Sie ein gültiges ärztliches Zeugnis „Tauglichkeit für Sporttauchen“. Ohne diese Unterlagen können Sie an den Tauchgängen nicht teilnehmen.

Einige Tauchbasen und Tauchkreuzfahrtenveranstalter verlangen eine Tauchunfallversicherung mit weltweiter Deckung. Die Versicherungsbestätigung muss auf Englisch verfasst sein. Diese Angaben finden Sie bei den jeweiligen Ausschreibungen. Ohne diese Versicherung können Sie an den Tauchgängen nicht teilnehmen.

WeDive empfiehlt für Tauchkreuzfahrten eine Mindestanzahl von 50 Tauchgängen. Sollten Sie über weniger als 50 Tauchgängen verfügen, informieren Sie WeDive vor der Buchung, damit WeDive die notwendigen Abklärungen treffen kann. Einige Tauchkreuzfahrtenveranstalter schreiben eine Mindestanzahl von Tauchgängen als Teilnahmebedingung vor (siehe die entsprechende Ausschreibung).

Die meisten Tauchbasen und Tauchkreuzfahrtenveranstalter verlangen von den Teilnehmern, einen Fragebogen auszufüllen. Den Fragebogen erhalten Sie direkt von der gebuchten Tauchbasis resp. Tauchkreuzfahrtenveranstalter oder von WeDive. Die Fragebogen sind z.T. online auszufüllen. Die Tauchbasen und Tauchkreuzfahrtenveranstalter behalten sich das Recht vor, Teilnehmer von den Tauchgängen auszuschliessen, wenn diese den Fragebogen nicht oder nicht wahrheitsgemäss ausfüllen, die Teilnahmebedingungen nicht erfüllen oder sonstige Gründe vorliegen, welche die Teilnahme an den Tauchaktivitäten verhindern oder gefährden.

Auf den Tauchreisen dürfen Sie Tauchgänge mit maximaler Tiefe vornehmen, die den landesspezifischen Vorgaben, den Tauchbasen- und Tauchkreuzfahrtenveranstaltern Vorgaben, sowie der Tauchqualifikation Ihres Brevets entsprechen. Gemäss den Unfallversicherungen sind Tauchgänge über 40m Tiefe Wagnisse, was zu Kürzungen resp. Streichung von Geldleistungen führen kann. Die Tauchbasen resp. Tauchkreuzfahrtenveranstalter sind nicht berechtigt im Namen von WeDive tiefere Tauchgänge als 40m zu bewilligen oder durchzuführen.

Den Anweisungen der Tauchbasis resp. Tauchkreuzfahrtenveranstalter und Guides ist Folge zu leisten, andernfalls kann der Teilnehmer von den entsprechenden Tauchgängen/Aktivitäten ausgeschlossen werden.

Der Teilnehmer hat die Tauchbasis, Tauchkreuzfahrtenveranstalter resp. Guides über allfällige gesundheitliche Beschwerden usw. sofort zu informieren.

Wenn die geforderten Dokumente (Tauchbrevet, Logbuch, Arztzeugnis, Versicherungsnachweis) nicht vorgelegt werden können, die Qualifikationen als Taucher nicht erfüllt sind oder Weisungen der Tauchbasis/ Tauchkreuzfahrtenveranstalter oder Guides nicht Folge geleistet wird, kann die Tauchbasis resp. der Tauchkreuzfahrtenveranstalter den Teilnehmer von den Tauchaktivitäten ausschliessen. In diesen Fällen wird der Reisepreis nicht rückerstattet (auch nicht anteilsmässig oder für nicht getätigte Tauchgänge) und allfällige Zusatzkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. Jegliche Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

3. Leistungen
3.1 Die Leistungen von WeDive ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt, im Internet, der Reiseausschreibung oder dem Reisevorschlag. Sonderwünsche Ihrerseits oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von der Buchungsstelle schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind. Die Leistungen von WeDive beginnen, wenn in der Reiseausschreibung nicht anders vermerkt, ab Flughafen in der Schweiz. Für die Anreise zum Flughafen und das rechtzeitige Eintreffen sind Sie selbst verantwortlich.

3.1.2 Die Buchungsstelle ist nicht bevollmächtigt, Ihnen irgendwelche Zusagen zu machen, welche sich nicht aus der Internetseite oder anderen Unterlagen von WeDive ergeben.

3.1.3 Werden Ihnen von der Buchungsstelle z.B. Informationen der Tauchbasis usw. zur Verfügung gestellt, die nicht von WeDive herausgegeben worden sind, verpflichten diese Informationen WeDive nicht. Gleiches gilt für Informationen, die Sie direkt von den Leistungserbringern erhalten oder aus dem Internet, Foren usw. beziehen.

3.2 Namen der ausführenden Fluggesellschaften
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ist WeDive verpflichtet, Sie über die Namen der ausführenden Fluggesellschaften, sobald diese bestimmt sind, zu informieren. WeDive behält sich das Recht vor, eine namentlich bezeichnete Fluggesellschaft durch eine andere Fluggesellschaft zu ersetzen. In diesem Falle wird Ihnen der Name der neuen Fluggesellschaft baldmöglichst mitgeteilt.

4. Preise und Zahlungen
4.1 Preise
Die Preise für die Reisearrangements ersehen Sie aus der Preisliste, der Webseite von WeDive und dem Reisevorschlag. Die Preise für Reisearrangements verstehen sich, wenn nichts anderes bei der Ausschreibung, in der Preisliste oder im Reisevorschlag erwähnt ist, als Barzahlungspreise pro Person in Schweizer Franken bei Unterkunft im Doppelzimmer. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Preisänderungen siehe Ziffer 6.

4.2 Zahlung
4.2.1 Anlässlich des Vertragsabschlusses ist eine Anzahlung von mindestens CHF 800.00 pro Person zu leisten. Der Restbetrag ist bis spätestens 90 Tage vor Reiseantritt fällig. Definitiv gebuchte und ausgestellte Flugtickets müssen immer vollumfänglich und zusätzlich zur Anzahlung beglichen werden.

4.2.2 Bei gewissen Tauchkreuzfahrten, Hotels, Gruppenreisen, Sonderangeboten und individuell ausgearbeiteten Programmen können abweichende Regelungen gelten.

4.2.3 Kreditkartenzahlung
Sie haben die Möglichkeit die Reise per Kreditkarte (Master & VISA) zu bezahlen. In Absprache gibt es die Möglichkeit mit Amex-Kreditkarte zu bezahlen.

4.2.4 Sofern nicht anders vereinbart, werden die Reisedokumente etwa 10 bis 14 Tage vor Reisebeginn zugestellt.

4.2.5 Nicht rechtzeitige Bezahlung der Anzahlung oder Restzahlung oder wenn die Kreditkartenzahlung storniert, respektive nicht honoriert wird, ist WeDive berechtigt, nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist die Reiseleistungen zu verweigern und die Bearbeitungsgebühren und Annullierungskosten nach Ziffer 5 zu verlangen.

4.3 Kurzfristige Buchungen
Buchen Sie Ihre Reise weniger als 90 Tage vor Reiseantritt, ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich der Buchung zu bezahlen, sofern für die gebuchte Reise keine anderen Zahlungsbedingungen gelten.

4.4. Buchungsgebühren
Für die Buchung einer Reise aus dem WeDive-Programm wird pro Person eine Auftragspauschale von CHF 80.00 verrechnet, maximal CHF 120.00 pro Auftrag/Rechnung.

Bei reinen Nur-Flug-Buchungen werden pro Flugticket zusätzlich CHF 100.00 verrechnet.

In Ausnahmefällen, wie bei erhöhtem Buchungs- und Beratungsaufwand, kann WeDive eine Beratungsgebühr von CHF 100.00 pro Person, maximal CHF 300.00 pro Auftrag erheben. Darüber orientiert WeDive Sie vorgängig.

4.5 Kostenanteile Ihrer Buchungsstelle für Beratung und Reservationen
WeDive macht Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle neben den im Prospekt, auf der Internetseite erwähnten Preisen zusätzliche Kostenanteile für die Beratung und Reservation erheben kann.

5. Sie ändern Ihre Anmeldung, Ihr Reiseprogramm oder können die Reise nicht antreten (Annullation)
5.1 Allgemeines
Wenn Sie die Reise absagen (annullieren) oder eine Änderung, Umbuchung der gebuchten Reise wünschen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle schriftlich oder per E-Mail mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben.

5.2 Bearbeitungsgebühr
Bei einer Änderung der bestehenden Buchung, wie Namensänderung, der Benennung eines Ersatzreisenden, einer Änderung der Reisedaten, gebuchter Nebenleistungen, des Reiseziels oder des Ortes des Reisebeginns usw. werden pro Auftrag je nach Aufwand zwischen CHF 100.00 bis 250.00 Änderungsgebühren erhoben. Bei Änderungen von Flügen fallen seitens der Fluggesellschaft Umbuchungsgebühren an, welche zusätzlich zu den Änderungsgebühren von WeDive verrechnet werden.

Bei einer Reiseabsage (Annullation) werden pro Person CHF 150.00 pro Auftrag, maximal CHF 300.00 als Bearbeitungsgebühr erhoben. Umbuchungen und Änderungen innerhalb der Annullierungsfristen werden als Annullierungen (s. Ziffer 5.3) behandelt.

Diese Bearbeitungsgebühren werden in der Regel nicht durch eine allenfalls bestehende Annullationskostenversicherung gedeckt.

5.3 Annullationskosten
Die Annullationskosten werden separat für die einzelnen Reiseleistungen berechnet (Flüge, Hotelunterkünfte, Tauchresorts, Tauchkreuzfahrten usw.). Sofern bei den Reiseausschreibungen, in den Reisevorschlägen resp. auf den Rechnungen keine anderslautenden Annullationsbedingungen aufgeführt werden, kommen nachfolgende Annullationskosten zur Anwendung (Ziffer 5.3.1 und 5.3.2).

Die Annullationskosten werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren erhoben.

5.3.1 Standard-Annullationskosten:
Vorbehältlich der besonderen Annullationskosten unter Ziffer 5.3.2 resp. bei den Reiseausschreibungen, in den Reisevorschlägen resp. auf den Rechnungen, werden bei Änderungen, Umbuchungen oder Annullation usw. weniger als 45 Tage vor Reisebeginn zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (Ziffer 5.2.) nachstehende Standard-Annullationskosten pro Person erhoben.

Standard-Annullationskosten:
45 – 30 Tage vor Reiseantritt: 25% des Reisepreises
29 – 15 Tage vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises
14 – 0 Tage vor Reiseantritt, Nichterscheinen: 100% des Reisepreises.

Einige Hotels, Tauchbasen, Tauchkreuzfahrtenschiffe, Gruppenreisen wie auch Spezialflugtarife haben spezielle Annullationskonditionen. Diese sind unter 5.3.2 resp. bei der Reiseausschreibung, im Reisevorschlag oder der Rechnung aufgeführt.

5.3.2 Besondere (Annullations-)Kosten usw.
Zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (Ziffer 5.2) werden folgende Kosten pro Person bei Änderungen, Umbuchungen, Annullation nachstehender Reisen verrechnet, sofern bei der Reiseausschreibung, im Reisevorschlag oder auf der Rechnung nicht andere (Annullations-)Kosten usw. aufgeführt sind:

Tauchkreuzfahrtenschiffe:
bis 121 Tage vor Reiseantritt: CHF 500.00
120 bis 91 Tage vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises
90 bis 0 Tage vor Reiseantritt, Nichterscheinen: 100% des Reisepreises.

Annullationskosten bei Gruppenreisen (Oman, Ägypten, Atlantik und Mittelmeer):
bis 181 Tage vor Reiseantritt: CHF 300.00.
180 bis 121 Tage vor Reiseantritt: 30% des Reisepreises
120 bis 91 Tage vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises
90 bis 0 Tage vor Reiseantritt, Nichterscheinen: 100% des Reisepreises

Annullationskosten bei Gruppenreisen (alle anderen Destinationen):
bis 181 Tage vor Reiseantritt: CHF 500.00.
180 bis 121 Tage vor Reiseantritt: 30% des Reisepreises
120 bis 91 Tage vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises
90 bis 0 Tage vor Reiseantritt, Nichterscheinen: 100% des Reisepreises

Teil- und Vollcharterbuchungen:
Bei Teil- oder Vollcharterbuchungen von Tauchkreuzfahrtenschiffen ist die Anzahlung nicht rückerstattbar, da die Schiffskapazität weit im Voraus blockiert wird. Die weiteren Annullationsbedingungen sind im Reisevorschlag enthalten.

5.4 Massgebender Zeitpunkt
Massgebend zur Berechnung des Annullations-, Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle (info@wedive.ch, bis 17.00 Uhr); bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.

Zur Berechnung der Annullationsfristen für sämtliche Reiseleistungen ist das Datum der ersten Reiseleistung entscheidend.

5.5 Annullationskostenversicherung
WeDive empfiehlt Ihnen eine Annullationskostenversicherung abzuschliessen. Diese übernimmt die Annullationskosten in versicherten Fällen. Die Leistungen richten sich nach der jeweils geltenden Versicherungspolice. Wenn Sie noch über keine Annullationskostenversicherung verfügen, sollten Sie diese im Zeitpunkt der Buchung abschliessen.

6. Änderungen der Prospektausschreibungen, Preisänderungen, Änderungen im Transportbereich
6.1 Änderungen vor Vertragsabschluss
WeDive behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten, auf der Internetseite und auf den Preislisten usw. vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss über diese Änderungen.

6.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis nach Vertragsabschluss erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich aus
a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge);
b) neu eingeführten oder erhöhten Abgaben oder Gebühren (wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren, Einführung oder Erhöhung von Steuern und staatlichen Abgaben, staatlich verfügte Preiserhöhungen usw.) oder
c) Wechselkursänderungen
ergeben.

Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können diese an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. WeDive wird die Preiserhöhung bis spätestens 22 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent des Gesamtpreises beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 6.4 genannten Rechte zu.

6.3 Programm- und Leistungsänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung oder vor Reisebeginn
WeDive behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. WeDive bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. WeDive orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.

6.4 Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden.
Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können die Vertragsänderung annehmen;
b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung von WeDive vom Vertrag schriftlich zurücktreten und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet; Lassen Sie WeDive keine Mitteilung nach Buchstabe b) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu (die 5 Tage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der Schweizer Post übergeben).

7. Reiseabsage durch WeDive
7.1 Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen
WeDive ist berechtigt, Ihre Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben (z.B. nicht vorhandene oder mangelhafte Tauchdokumente usw.). In diesem Fall zahlt WeDive Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Bearbeitungsgebühren und Annullationskosten gemäss 5. und weitere Schadenersatzforderungen.

7.2 Mindestteilnehmerzahl
Für einige von WeDive angebotene Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, welche bei der Reiseausschreibung erwähnt ist. Beteiligen sich an einer Reise weniger als die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl, so kann WeDive die Reise bis spätestens 22 Tage vor dem festgelegten Reisebeginn absagen.

7.3 Höhere Gewalt, Streiks usw.
Sollten unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse, höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen oder Streiks die Reise erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann WeDive die Reise absagen. In diesem Fall zahlt WeDive den bezahlten Reisepreis zurück (Versicherungsprämien werden nicht rückerstattet resp. bleiben geschuldet). Weitergehende Ansprüche Ihrerseits sind ausgeschlossen.

7.3.1 Beim Entscheid, ob eine Reise durchgeführt werden kann oder nicht, zieht WeDive die Empfehlungen des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sowie des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) bei und prüft, ob eine konkrete Gefährdung der Reise resp. der Teilnehmer besteht. Im Falle einer konkret bestehenden Gefährdung oder einer zukünftigen möglichen konkreten Gefährdung behält sich WeDive das Recht vor, die Reise abzusagen.

8. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise
8.1. WeDive ist bemüht die Reise, wie vereinbart, durchzuführen. Gleichwohl kann es zu Leistungs- und Programmänderungen kommen. In diesen Fällen wird Ihnen WeDive so weit als möglich eine gleichwertige Lösung anbieten. Sollte die Abhilfe übermässige Kosten oder unverhältnismässigen Aufwand für WeDive verursachen oder die Leistungs-, Programmänderungen oder Leistungsausfälle auf Höhere Gewalt zurückzuführen sein, darf WeDive die Abhilfe verweigern. Allfällige Zusatzkosten gehen zulasten des Reisenden.

8.2 Sollte die Leistungs- resp. Programmänderung einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betreffen, vergütet Ihnen WeDive den allfälligen objektiven Minderwert zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Leistungen unter Vorbehalt von Ziffer 11.

9. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden
9.1 Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen unter Abzug einer angemessenen Bearbeitungsgebühr, zurückbezahlt, sofern sie WeDive nicht belastet werden, es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen resp. Beträge handelt oder der Erstattung nicht gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

9.2 In dringenden Fällen (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwerer Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) wird Ihnen der Leistungsträger so weit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein. Allfällige Kosten, wie z.B. für Transport usw., gehen zu Ihren Lasten. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit zum Abschluss einer sogenannten Rückreisekostenversicherung, welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist. Näheres erfahren Sie auf Anfrage bei Ihrer Buchungsstelle.

10. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben
10.1 Beanstandung, Beanstandungsfrist und Abhilfeverlangen
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden usw., so sind Sie verpflichtet, beim Leistungsträger unverzüglich, d.h. möglichst am gleichen Tag, diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen.

10.2 Der Leistungsträger wird bemüht sein, innert der der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe vom Leistungsträger schriftlich festhalten. Dieser ist jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen und dergleichen im Namen von WeDive anzuerkennen.

10.3 Selbstabhilfe
Sofern innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich um einen wesentlichen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportmittel usw.) und gegen Beleg von WeDive ersetzt, vorausgesetzt Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (Ziffer 10.1 und 10.2) verlangt. Vorbehältlich Ziffer 11.

10.4 Wie Sie Ihre Forderung gegenüber WeDive geltend machen
Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen usw. gegenüber WeDive geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach vertraglichem Reiseende schriftlich WeDive unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.

10.5 Verwirkung Ihrer Ansprüche
Sollten Sie die Mängel oder den Schaden nicht nach Ziffer 10.1. und 10.2. anzeigen, so verlieren und verwirken Sie die Rechte auf Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und Schadenersatz usw. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Forderung nicht innert 30 Tagen nach vertraglichem Reiseende schriftlich gegenüber WeDive geltend gemacht haben.

11. Haftung von WeDive
11.1 Allgemeines
WeDive vergütet Ihnen im Rahmen nachstehender Bestimmungen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, Ihres Mehraufwandes oder des erlittenen Schadens, soweit es WeDive, der Reiseleitung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen. Im Falle der Höheren Gewalt resp. wenn die Abhilfe übermässige Kosten oder Aufwand verursachen, werden nicht erbrachte oder schlecht erbrachte Leistungen, resp. der Minderwert der Reise nur vergütet, wenn sie WeDive nicht belastet werden. In diesem Fall ist Haftung von WeDive auf den von Leistungserbringern zurückbezahlten Betrag beschränkt.

11.2 Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
11.2.1 Internationale Abkommen und nationale Gesetze
Enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Vertragserfüllung, so haftet WeDive nur im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze. Internationale Abkommen und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr, in der Schifffahrt auf Hoher See und im Eisenbahnverkehr).

11.2.2 Haftungsausschlüsse
WeDive haftet Ihnen nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise (z.B. mangelhafte Tauchkenntnisse, Nichterfüllen der Teilnahmevoraussetzungen oder Nichtbefolgen der Anweisungen der Tauchguides/Instruktoren usw.);
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches der Reiseveranstalter, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht, Pflicht zum Ersatz immaterieller Schäden, Frustrationsschäden, Entschädigung für Selbstabhilfe, usw. von WeDive ausgeschlossen.

11.2.3 Personenschäden
Für Personenschäden, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet WeDive im Rahmen dieser AGB, der massgebenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetze.

11.2.4 Andere Schäden (Sach- und Vermögensschäden usw.).
Bei anderen Schäden (wie Sach- und Vermögensschäden), die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von WeDive auf maximal den zweifachen Reisepreis/Person beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben diese AGB‘s sowie die massgebenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetze mit tieferen Haftungslimiten oder Haftungsausschlüssen.

11.2.5 Nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude, Frustrationsschäden
Für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude, Frustrationsschäden usw. haftet WeDive nicht.

11.2.6 Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Handys usw.
WeDive macht Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen, Mobilgeräten usw. selbst verantwortlich sind. – In den Hotels sind Wertgegenstände usw. im Safe aufzubewahren. – Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall im unbewachten Fahrzeug, auf Tauchbooten usw. oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen lassen. – Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhandengekommenen Scheck- und Kreditkarten, Mobilgeräten usw. haftet WeDive nicht.

11.3 Veranstaltungen während der Reise
Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können möglicherweise während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind (z.B. besondere Hitze, geforderte körperliche Konstitution). Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. WeDive ist nicht Veranstalter dieser Veranstaltungen und haftet nicht für allfällige Schäden usw.

11.4 Fluggepäck
Schäden an Fluggepäck oder dessen verzögerte Zustellung ist unverzüglich an Ort und Stelle der zuständigen Fluggesellschaft mittels Schadenanzeige (P.I.R.) anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel jegliche Schadenersatzforderungen ab, wenn keine Schadenanzeige oder verspätet gemacht wird.

Werden Gepäckschäden nicht innert 7 Tagen nach Erhalt, Schäden infolge verspäteter Gepäckauslieferung nicht innert 21 Tagen, nachdem das Gepäck zur Verfügung gestellt worden ist, angemeldet, gehen Sie sämtlicher Rechte verlustig.

11.5 Ausservertragliche Haftung
Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen und internationalen Abkommen, kann jedoch keine weitergehende Haftung als nach diesen AGB begründen. Bei anderen Schäden (d.h. nicht Personenschäden) ist die Haftung in jedem Falle auf den zweifachen Reisepreis/Person je Reisender beschränkt, sofern nicht internationale Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhende Gesetze, nationale Gesetze oder diese AGB tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse vorsehen.

11.6 Verjährung
Sämtliche Forderungen verjähren innert eines Jahres nach vertraglichem Reiseende. Vorbehalten bleiben kürzere Verjährungsfristen in den anwendbaren internationalen Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhenden Gesetzen oder nationalen Gesetzen resp. längere, vertraglich nicht abänderbare Verjährungsfristen.

12. Weiterreise nach Ankunft
Wenn Sie Ihre private Heimreise nach Ihrer Ankunft in der Schweiz planen, berücksichtigen Sie bitte mögliche Ankunftsverspätungen Ihres Fluges usw. – Ankunftsverspätungen sind auch bei guter Reiseplanung immer möglich. – z.B. bei Ankunft in Zürich Flughafen sollten Sie mindestens 120 Minuten bis zur Abfahrt Ihres Zuges einplanen. Nach Langstreckenflügen ist diese Zeitspanne angemessen zu verlängern. Denken Sie daran, dass Pass- und Zollkontrollen erhebliche Zeit in Anspruch nehmen können.

13. Versicherungen
Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt. WeDive empfiehlt Ihnen deshalb für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Reisegepäck-Versicherung, Annullierungskostenversicherung, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung, Extra-Rückreisekosten-Versicherung, Tauchunfall-Versicherung usw.

14. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, Gepäckbestimmungen
14.1 Bei der Reiseausschreibung finden Sie die Angaben über Pass- und Einreisevorschriften. Diese Angaben gelten für Schweizer Bürger und Bürger Liechtensteins. Bürger anderer Staaten geben bitte Ihre Nationalität bei der Buchung bekannt, damit die Buchungsstelle Sie über die entsprechenden Vorschriften orientieren kann.

14.2 Schengen Staaten: Wenn Sie als Bürger eines Schengen Staates von einem Schengen Staat in einen anderen Schengen Staat einreisen, werden in der Regel keine systematischen Kontrollen der Reisepapiere vorgenommen. Gleichwohl müssen Sie sich jederzeit mit den vorgeschriebenen Personaldokumenten (Pass/ID) ausweisen können. Das heisst, Sie haben das vorgeschriebene Personaldokument jederzeit mit sich zu führen.

14.3 Wenn Reisedokumente (z.B. Pass, Personalausweis, Impfausweis usw.) ausgestellt oder verlängert, Visa eingeholt werden müssen usw., sind Sie selbst dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie die Reise absagen, gelten die Annullationsbestimmungen.

14.4 Die Reisenden sind selbst für die Einhaltung der Einreise, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor Reiseantritt, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen.

14.5 Anmeldung bei Behörden
14.5.1 Je nach Reisedestination müssen Sie sich vor Reiseantritt rechtzeitig bei einer ausländischen Behörde anmelden (z.B. USA: Electronic System for Travel Authorization (ESTA) Ähnliches gilt z.B. für Australien). Eine Einreise ist nur möglich, wenn Sie die Einreisegenehmigung erhalten haben. Ihre Buchungsstelle weist Sie auf dieses Prozedere hin, doch sind Sie selbst für die Anmeldung verantwortlich.

Sollte Ihnen oder Mitreisenden die Einreise verweigert oder keine Einreisegenehmigung erteilt werden, können Ihnen die nicht bezogenen Leistungen nicht rückerstattet werden.

Solche Reiseanmeldungen können kostenpflichtig sein. Diese Kosten gehen zu Ihren Lasten.

WeDive ist Ihnen bei diesen Anmeldungen auf Ihren Wunsch hin behilflich. WeDive verlangt dafür eine zusätzliche angemessene Bearbeitungsgebühr.

14.5.2 Zudem ist es möglich, dass Sie auf dem Abflugflughafen, während des Fluges oder bei der Einreise weitere Formulare für die Einreise ins Zielland ausfüllen müssen. Diese werden den zuständigen Behörden übermittelt (z.B. USA: Advance Passenger Information System). Viele Fluggesellschaften haben die entsprechenden Formulare auf ihren Webseiten aufgeschaltet, sodass die Formulare im Voraus ausgefüllt werden können. Ihre Buchungsstelle wird Sie orientieren oder Sie finden diese Angaben in den Reiseunterlagen.

14.6 Gepäckbestimmungen
Ihre Buchungsstelle wird Sie über die allgemeinen Gepäckbestimmungen informieren oder Sie finden diese Informationen in den Reiseunterlagen. Einige Fluggesellschaften verlangen für Reisegepäck eine zusätzliche Gebühr, welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist. Auch für Übergepäck, Tauchausrüstung, Surfbretter, Golfsäcke, usw. können zusätzliche Kosten anfallen. Unter Umständen werden solche Gepäckstücke nur auf Voranmeldung transportiert. Für diese Anmeldung sind Sie selbst besorgt.

14.7 WeDive macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. Gleichfalls weist Sie WeDive ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren hin.

15. Sicherstellung
WeDive Travel AG ist Teilnehmerin des Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. Der Garantiefonds der Schweizer Reisebranche garantiert Ihnen die Sicherstellung der im Zusammenhang mit Ihrer gebuchten Pauschalreise einbezahlten Beträge. Detaillierte Angaben finden unter www.garantiefonds.ch.

16. Ombudsmann
16.1 Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann der Schweizer Reisebranche gelangen. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.

16.2 Die Adresse des Ombudsmannes lautet:
Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach, 8038 Zürich

17. Datenschutz
Die Richtlinien sind in der Datenschutzerklärung geregelt.

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

18.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der WeDive Travel AG ist das Schweizer Recht anwendbar.18.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.18.3 Für Klagen gegen WeDive wird der ausschliessliche Gerichtsstand Dielsdorf vereinbart.

18.4 Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten unter Vorbehalt von vertraglich nicht abänderbaren Bestimmungen in anwendbaren Gesetzen oder internationale Abkommen.

WeDive Travel AG, Mai 2024

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